Notfälle
24-Stunden-Notdienst
In unserer Tierklinik in Waren sind wir ständig im Dienst, um ihrem Tier im Notfall zu helfen.
Bitte melden Sie Notfälle immer telefonisch an. Nur so können wir lebenswichtige Vorbereitungen treffen und Wartezeiten vermeiden. Handelt es sich um einen Notfall wählen Sie bitte die Rufnummer: 03991 66 46 26
Sie werden dann automatisch mit dem diensthabenden Tierarzt verbunden.
Um den tierärztlichen Notdienst in unserer Region weiterhin sicherzustellen, teilen wir den Notdienst mit der Tierklinik Neubrandenburg. Diese Zusammenarbeit ist notwendig, um eine verlässliche Notfallversorgung zu gewährleisten.
Bei Inanspruchnahme tierärztlicher Leistungen zu Notdienstzeiten sind wir laut Gesetz verpflichtet, Ihnen eine pauschale Notfallgebühr von 50€ sowie den doppelten bis vierfachen Gebührensatz je Leistung in Rechnung zu stellen.
Die Bezahlung muss vor Ort erfolgen – entweder in Bar oder mit Karte. Bitte überlegen Sie, selbstverständlich unter Berücksichtigung des Tierwohls, ob es sich wirklich um einen Notfall handelt oder ob eine Behandlung am Folgetag zu den regulären Sprechstundenzeiten ausreichend wäre.
Wann liegt ein Notfall vor?
- Bewusstseinsverlust, Zusammenbruch
- Atemnot
- Krampfanfälle
- Stärkere oder unstillbare Blutung
- Sehr helle/blasse Schleimhäute
- Probleme beim Harnlassen
- Anhaltender, blutiger Durchfall oder blutiges Erbrechen, zunehmende Schwäche
- Plötzliche Lähmungen der Beine
- Augenverletzungen
- Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften
- Verbrühungen, Verbrennungen
- Hitzschlag
- Schwerer Verkehrsunfall
Stationärer Aufenthalt
Für die medizinische Versorgung Ihres Tieres kann manchmal eine stationäre Aufnahme notwendig sein – sei es für kurze Aufenthalte zur Intensivüberwachung nach einer Operation oder aufgrund eines schlechten Allgemeinbefindens.
In unserer Tierklinik in Waren stehen verschieden große Boxen und Zimmer zur Verfügung, um Ihrem Tier den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu machen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Besuche der Stationärpatienten aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen nicht möglich sind. Wir möchten Ihrem kranken Tier den Stress einer erneuten Trennung nach dem Besuch ersparen, damit es so schnell wie möglich wieder gesund wird.
Gebühren/Bezahlung
Abrechnung nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Unsere Praxis rechnet gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab. Diese gesetzliche Verordnung ist für alle Tierarztpraxen in Deutschland verbindlich und stellt sicher, dass die Abrechnung einheitlich und transparent erfolgt.
Zahlungsarten
In unserer Praxis bieten wir Barzahlung, Giro-Kartenzahlung sowie die Zahlung mittels Kreditkarte an. Eine Zahlung auf Rechnung bieten wir nicht an.
Tierkrankenversicherung
Tierkrankenversicherung ja oder nein?
Durch die Fortschritte in der Tiermedizin und die Ende 2022 erneuerte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sind die Tierarztkosten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Es kann deshalb sinnvoll sein, auch für Ihr Tier eine Krankenversicherung abzuschließen. Wir empfehlen Ihnen zumindest einen OP-Kostenschutz.
Eine mögliche Entscheidungshilfe erhalten Sie hier: EisbaumTabelle | Vergleichstabelle für Tierkrankenversicherungen.
Fundtiere/Wildtiere
Was mache ich, wenn ich ein Tier gefunden habe?
Von engagierten Tierfreunden werden uns immer wieder kranke und verletzte Fundtiere übergeben. Wir möchten alles tun, um diesen Tieren zu helfen und haben daher hier einige wichtige Informationen zusammengestellt:
Ansprechpartner
Wer für ein Fundtier zuständig ist, hängt unter anderem vom Fundort und der Tierart ab. Bitte setzen Sie sich als erstes mit dem jeweiligen Ordnungsamt in Verbindung, um dort Informationen über den richtigen Ansprechpartner (Tierheim, Tierarzt, Aufzuchtstation etc.) zu bekommen.
Wildtiere und Vögel
Prüfen Sie unbedingt, ob es sich tatsächlich um einen Notfall handelt. Jungtiere wie Rehkitze werden von ihren Eltern zurückgelassen und am gleichen Ort wieder abgeholt. Auch junge Vögel, die erste Flugversuche unternehmen, werden weiterhin durch die Eltern versorgt.
Bevor Sie ein Wildtier aus der Natur entnehmen, muss daher sichergestellt sein, dass es sich tatsächlich um einen Notfall handelt. Das erkennen Sie an folgenden Zeichen: sichtbare Verletzungen wie Blutungen, unnatürliche Gliedmaßenstellung (Lahmheit, hängender Flügel), geschlossene Augen, Seitenlage.
Streunende, verletzte Haustiere
Ist ein entlaufenes oder ausgesetztes Tier lebensbedrohlich erkrankt, muss es umgehend vom Tierarzt versorgt werden. Die momentane Rechtslage in Deutschland erlaubt uns Tierärzten leider nicht, eine Behandlung durchzuführen, die über eine Notversorgung hinausgeht. Grundlage dafür ist, dass bei Haustieren der Besitzer sein Einverständnis zur Behandlung durch den Tierarzt geben muss.
Sterbebegleitung
Auch im Trauerfall stehen wir Ihnen zur Seite. Wir beraten Sie gerne über Bestattungsmöglichkeiten für Tiere.
Mehr Informationen zur Tierbestattung in der Region Prignitz finden Sie hier:
Rosengarten Tierbestattung